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Erklärung der WQF zum
Windschatten/Fremdhilfe-Fall in Sedlcany
24.09.07
Bei der WM 2007 in Sedlcany trat ein
unerfreulicher Zwischenfall auf, der die formalen und
moralischen Regeln des Quadrathlons verletzte und den
Quadrathlon Weltverband und Joachim Neusser (Vermittler für die
betroffenen deutschen Sportlern) in den letzten Zeit
beschäftigte.
Einer Tschechin wurde vorgeworfen
während der Radstrecke Hilfe und Windschatten durch ein
Begleitfahrzeug erhalten zuhaben und dabei auch noch andere
Athletinnen behindert zuhaben. Dies wurde jedoch während des
Wettkampfes nicht von den Kampfrichtern festgestellt.
In den letzten Wochen wurden alle Partien
angehört und das Gremium der WQF versuchte sich
eine unabhängige Meinung zubilden. Da es am Ende an einem
letzten Beweis mangelte und letztlich die „just-in-time“
Entscheidungen der Organisation und der Wettkampfrichter
ausschlaggebend in fast allen Sportarten ist, konnte eine
Disqualifikation der entsprechenden Athletin erwartungsgemäß
nicht ausgesprochen werden.
Dennoch sah das Präsidium der WQF die unbedingte
Erfordernis, auf die Vorkommnisse zu reagieren und für die
Zukunft hin Klärung zu schaffen. Insbesondere wurden zwei
Wettkampfregeln im Zuge der Vorkommnisse durchgesetzt:
(1.) Regel 2.1.8. wird dahingehend ergänzt, dass
klar festgestellt wird, dass Behinderungen des Athleten oder
identifizierbarer Unterstützung des Athleten (Fahrzeuge,
Fahrräder, etc) zu Disqualifikation führen können.
(2.) Es wird eine weitere Regel 2.1.9.
eingeführt, die klarstellt, dass Unterstützung auf der
Rennstrecke verboten ist.
Die WQF hat ferner und abschließend ein hohes
Interesse daran, dass die Harmonie innerhalb der weltweiten
Quadrathlonszene möglichst schnell wiederhergestellt wird und
dass ein fairer und den Regeln entsprechender Wettbewerb
stattfindet, der den moralischen und formalen Auslegungen eines
sportlichen Miteinanders entspricht.
Im Namen der deutschen Quadrathleten und von
Quadrathlon-online.de stimmte Joachim Neusser insbesondere diesem
Anliegen voll zu.
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